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Autor Thema: Kriminalität & Umgang mit Tätern  (Gelesen 4271 mal)
Aphiel
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Honigkekse? ... ? ... HONIGKEKSE!!!

Stier


« am: Februar 04, 2008, 21:00:32 »

Hmm, ich kann nicht anders, als die ganze Diskussion mit einem der Bücher zu vergleichen, über die ich gerade schreibe.

Eine Utopische Welt, Harmonie ist das oberste Ziel, Harmonie mit anderen Menschen und mit der Natur. Allerdings haben sie auch da Gesetze und Gerichte. Interessant daran finde ich, dass sämtliche Strafen auf einem sozialen Level passieren, sprich der Straftäter wird von sich aus nach Wiedergutmachung streben, da er sonst den sozialen (und realen) Tod stirbt, weil ihn niemand bei sich aufnimmt. Sie werden übrigens sichtbar tätowiert und müssen mit diesem Stigma weiterleben.

Es ist dabei völlig egal, welches Verbrechen begangen wurde, die Heilung des Straftäters, psychologisch und sozial steht dabei immer ganz oben, um eine Wiederholung zu verhindern. Die Menschen dort glauben übrigens nicht an Gefängnisse oder dass man andere einsperren und überwachen sollte. Verbannung ist mit die schlimmste Strafe, die sie da haben; andere Möglichkeiten zur Wiedergutmachung sind Arbeit in abgelegenen Gebieten oder gefährlichen Bereichen oder Teilnahme an gefährlichen Experimenten. Wenn die Wiedergutmachung abgeschlossen ist, spricht nie wieder jemand über die Straftat mit dem Täter; sie ist sowohl begleitend als auch der letzte Schritt des Heilungsprozesses.

Es gibt allerdings kein perfektes System und deswegen wäre einer der wenigen Kritikpunkte an dieser Gesellschaft der Umgang mit Wiederholungstätern. Ich übersetze mal ganz frei: "Wir sind nicht bereit mit Menschen zu leben, die sich für Gewalt entscheiden" Willentliche Gewaltanwendung gegen andere ist das schlimmste Verbrechen, Verbrecher aus Affekt können noch "geheilt" werden. Wenn aber jemand willentlich die Grenze überschreitet und trotz Tattoo und Wiedergutmachung sich erneut bewusst dafür entscheidet, jemand anderem Gewalt anzutun, wird er hingerichtet.

Dieses ganze System geht mir im Kopf herum während ich eure Diskussion mitverfolge und obwohl man mir jetzt Realitätsfremdheit vorwerfen könnte, komme ich nicht umhin darüber nachzudenken, wie effizient und effektiv ein solches System für uns hier und heute wäre.

[Edit: ich hätte vielleicht mal die Quelle angeben sollen, toller Literaturwissenschaftler bin ich... Sad
Piercy, Marge, Woman on the Edge of Time, 1976]
« Letzte Änderung: Februar 04, 2008, 21:02:17 von Aphiel » Gespeichert

Ihr wünscht Euch mit mir zu messen? Bedenkt, zum wahren Können braucht es Agilität, Grazie und Stil - wie bedauerlich, dass die Passionen an Euch bei diesen gespart haben, mein Freund.

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Remy le Duc (Vampir)
Shilindra
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Steinbock


« Antworten #1 am: Februar 05, 2008, 16:37:58 »

Wie sich herausgestellt hat, im Datenschutz thread kann man über noch weiter Aspekte der Strafverfolgung und der Rehabiltation diskutieren:

Zitat
Wegsperren:
Ich meinte die Sicherheitsverwahrung.

Weiter mit:

Zitat
Schwerverbrecher:
Mehrfachvergewaltiger, Berufsmörder, Mehrfachmörder, Gestörte Sucht-/Triebtäter u.ä.. Bei ihnen halte ich das Wiederholungs- und Gewaltpotential für so hoch, dass man kaum von einer Besserung ausgehen kann. Zudem ist der Nutzen einer Besserung für die Gesellschaft nur bedingt.

Zitat
Mörder:
Da du in dieser Hinsicht deutlich mehr Erfahrung hast und gute Gründe vorweist kann ich dem nachgeben. (D.h. ich gebe dir recht Wink ) Pauschal darf man eine psychologische Behandlung nicht verwehren, allerdings wäre ich interessiert zu wissen, ob es auch eine Regelung gibt, ab wann sich der Nutzung nicht mehr mit dem Aufwand deckt. Wenn ein Täter defnitiv nicht zu ändern ist, frage ich mich, ob man nicht dann lieber auf Nummer Sicher gehen sollte. Das würde dann tatsächlich eine Verwahrung für den Rest des Lebens bedeuten. Ich finde da das Bild von solchen Personen in Gefängnisfabriken garnicht mal so schlecht, denn dann hat ihre Verwahrung immerhin einen gesellschaftlichen Nutzen. (Das Problem der Fabriken ist natürlich der Umgang mit improvisierbaren Waffen)

Zitat
Suchttäter:
Ich kenne leider aus dem persönlichen Umfeld aber auch viele, die das rigeros ablehnen und kein Interesse an einer Therapie zeigen, weil sie das bestehende Leben für richtig und gut erachten. Ich muss zugeben, dass ich mit vielen von ihnen den Kontakt abbrach, weil meine Bemühungen, diese Personen vom Gegenteil zu überzeugen nicht fruchteten. (Dass ich solche Personen in meinem Umfeld aus Selbstschutz nicht dauerhaft haben wollte spielt da sicher auch mit rein)
Was tun bei solchen Personen? Da wäre ein Zwang vielleicht doch angebracht. Wie differenzieren? Anhand des Täter/Suchtprofils und der Tathäufigkeit.


Edit: Aphiels Post gehört eigentlich hier drunter.
« Letzte Änderung: Februar 05, 2008, 16:46:08 von Shilindra » Gespeichert

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Shilindra
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« Antworten #2 am: Juni 01, 2008, 13:16:07 »



Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat laut Süddeutscher Zeitung zunehmende Schwierigkeiten damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen soll wie jeder Bürger.

Die Grund- und Verfahrensrechte, die Schäuble bedrücken, gelten nicht für Bürger. Sie gelten für Menschen. Das hat seinen Grund. Früher wurde auch schon gern gelabelt. Juden, Intellektuelle, Zigeuner, Homosexuelle, die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, waren mit einem Mal auch keine “Bürger” mehr. Die Folgen sind Gegenstand unzähliger Gedenkstunden, bei denen der Innenminister gewöhnlich die Ansprache hält.

Nun also neue Label. Terrorist. Gefährder. Wer das ist, entscheiden - vor einer rechtskräftigen Verurteilung - dann wohl die Bedarfsträger. So werden sie ja jetzt verharmlosend genannt, die künftigen Superpolizisten mit der Lizenz zum Schnüffeln, Ausquetschen und Festsetzen. Ausgerechnet jene, Staatsanwälte und Richter eingeschlossen, welche die Grund- und Verfahrensrechte zu rechtsstaatlichem Handeln veranlassen sollen, sollen über die Anwendung dieser elementaren Rechte entscheiden? Die Kontrollierten setzen die Kontrolle außer Kraft. Wie praktisch.

Dem Bürger bleibt natürlich Vertrauen. Bedarfsträger sind nämlich unbestechlich und unfehlbar. Sie lieben uns alle, sie kämpfen für das Gute. Es wird deshalb schon keine Falschen treffen. Aus diesem Grund hat man auch nichts zu befürchten, so lange man Bürger von Schäubles Gnaden ist.

Und als Mensch zweiter Klasse hat man es halt nicht anders verdient.

Quelle: www.lawblog.de und http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/233/177694/

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« Antworten #3 am: Juni 01, 2008, 18:35:01 »

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