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Autor Thema: Probleme mit der Postzustellung  (Gelesen 26478 mal)
Vomo
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»Nicht schlagen - du könntest dir weh tun.«


« am: März 09, 2009, 10:39:13 »

(Trotz intensiver Überlegung bin ich auf keine Idee gekommen, wo diese Thema nun wirklich hingehört - aber mir brennt es inzwischen auf der Seele! Von daher könnte es passen...)

Vor einiger Zeit erstand ich bei eBay ein paar der super-seltenen Changeling Cantrip Cards in den Vereinigten Staaten. Ich habe sie bezahlt, sie wurden versendet und erreichten mich leider bis heute noch nicht. Inzwischen habe ich die Information, dass das Paket wieder beim Absender angekommen ist. Der Vermerk sei gewesen: "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln".

Das fiel mir schwer zu glauben, zumal ich auch schon andere Päckchen und Pakete aus den USA erhalten habe, deren Inhalt ich ebenfalls über eBay erstanden hatte. Der Weg scheint also zu funktionieren und die hinterlegte Anschrift hat sich nicht geändert. Also bat ich den Verkäufer um ein Foto vom Anschriften-Feld des Paketes. Er schickte mir sogar drei: Eins vom Paket im ganzen, eines vom Anschriften-Feld (welches, nebenbei bemerkt, sehr gut lesbar meine exakte Anschrift wiedergibt) und eines von dem Retouren-Aufkleber. Letzteres habe ich unten beigefügt, da dort auch noch ein paar andere Aufkleber zu sehen sind.

Der grüne (fast vollständig verdeckte) ist mir als Zollabfertigungs-Aufkleber bekannt. Müsste also heißen, dass das Paket schon durch den Zoll freigegeben war. Mich irritiert der gelbe Aufkleber, da ich mit den angegebenen Gesetzesstellen nicht allzuviel anfangen kann: "Waren, die die Vorraussetzungen der Artikel 9 und 10 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht erfüllen".

Hier die besagten Artikel:
Zitat
Artikel 9

Es wird eine Europäische Investitionsbank errichtet, die nach Maßgabe der Befugnisse handelt, die ihr in diesem Vertrag und der beigefügten Satzung zugewiesen werden.

Artikel 10

Die Mitgliedstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag oder aus Handlungen der Organe der Gemeinschaft ergeben. Sie erleichtern dieser die Erfüllung ihrer Aufgabe.

Sie unterlassen alle Maßnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele dieses Vertrags gefährden könnten.

Alles, was mir dazu einfällt ist: Häää?

Wenn es wirklich "verbotene" Waren gewesen wären, hätte doch auf dem roten Zettel "Nicht zulässig" angekreuzt sein müssen, oder?

Ein neuerlicher Versand würde mich noch einmal US$40 kosten und ich sehe nicht so recht ein warum ich das zahlen sollte. Das Paket war durch den Zoll und es enthielt nichts anderes als schon einige andere Pakete, welche mich zuvor problemlos erreichten. Auch von dem gleichen Absender. Und die Anschrift ist korrekt.

HILFE!

Meine Fragen sind also:

Wer zahlt nun den erneuten Versand? Der Fehler lag weder bei mir, noch beim Absender!

Welche Garantie habe ich, dass das Paket nicht wieder zurückgeschickt wird?

Was zum Kuckuck ist an 2 Boxen Changeling Cantrip Cards so plötzlich nicht mehr zulässig?
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« Antworten #1 am: März 10, 2009, 11:54:14 »

Hier ist das Thema richtig. Ich habe das Problem gefunden:

1. Nach den von dir genannten Artikelen, die übrigens dem freien Warenverkehr INNERHALB der EU regeln sollen, ergibt sich dank der Rechtsprechungen folgende Voraussetzung:

1 . Aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführte Waren sind als im freien Verkehr befindlich anzusehen, wenn die Einfuhrförmlichkeiten erfuellt und die verschiedenen Zölle entrichtet worden sind, ohne daß danach zu unterscheiden ist, ob die Waren in einem Mitgliedstaat befördert werden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfuellt und die verschiedenen Zölle entrichtet worden sind, oder ob die Waren nach ordnungsgemässer Erfuellung der Einfuhrförmlichkeiten und Entrichtung der verschiedenen Zölle in einem Mitgliedstaat in der Folge in einen anderen Mitgliedstaat eingeführt werden .

Dann kommt noch Nr. 2 hinzu:

2 . Die Regelung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, wie sie sich aus der Verordnung Nr . 222/77 in der Fassung der Verordnung Nr . 983/79 ergibt, ist dahin auszulegen, daß im Fall der Beförderung von Waren, die nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, die Erklärung des Reisenden, der sie mitführt oder in dessen sonstigem Reisegepäck sie enthalten sind, genügt, um sie als Gemeinschaftswaren anzusehen . Der Reisende muß jedoch ein internes gemeinschaftliches Versandpapier vorlegen, wenn an der Richtigkeit dieser Erklärung aus objektiven Gründen Zweifel bestehen .

Um es kurz zu sagen: Sie hatten de VErdacht das du die Waren weiterverkaufst. Ob sinnvoll oder nicht sei mal dahigestellt.
Mein freunschaftlicher Rat wäre folgender: Ruf bei dem Zollamt in deiner Nähe an, und frag mal nach was du genau machen kannst.
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« Antworten #2 am: März 10, 2009, 11:55:54 »

Danke für den Tipp!
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« Antworten #3 am: März 10, 2009, 11:59:31 »

Bitte. Ich hoffe das ich dir weiterhelfen konnte.
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« Antworten #4 am: März 10, 2009, 12:28:37 »

Auf jeden Fall weiss ich jetzt schon mal, dass ich den Paketzusteller fälschlicherweise der Faulheit verdächtigt habe.

Hätte ich bessere Chancen, wenn der Absender auf der Zollerklärung "Geschenk" ankreuzen würde?
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« Antworten #5 am: März 10, 2009, 17:12:05 »

Da fragst du mich was... Keine Ahnung.
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« Antworten #6 am: März 10, 2009, 17:32:40 »

Ich probiere es jetzt einfach noch mal so.

Falls ich damit Erfolg haben werde wird man das an geeigneter Stelle mitbekommen ...  Grin

Und wenn nicht, dann eben hier.
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« Antworten #7 am: März 26, 2009, 12:36:46 »

Erfolg! Ich halte sie in meinen Händen!

Zwar hatte ich natürlich die 19% Zoll drauf zu zahlen, aber das hätte ich ja auch schon beim ersten Anlauf getan. Das da "Gift" (also auf deutsch: Gabe/Geschenk") auf der Zollerklärung angekreuzt war, hat zumindest dafür gesorgt, dass der Zoll mich gefragt hat, was da nun drin ist. Beim ersten Anlauf ging es ja sofort und ohne Fragen an den Absender zurück.

Sobald ich gecheckt habe, welche der Karten nun doppelt und dreifach vorhanden sind, bin ich Willens die überzähligen weiter zu geben. Vielleicht gibt es Interessenten hier? (Irgendwie muss ich die doppelten Versandkosten ja wieder reinbekommen  Grin) Also wenn jemand interesse hat, kann mir gerne per PN Bescheid gegeben werden.
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« Antworten #8 am: März 26, 2009, 14:16:19 »

Freut mich, das es geklappt hat  Cheesy
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« Antworten #9 am: März 26, 2009, 15:51:06 »

Na, und mich erst!  Grin

(Der einzige Wermutstropfen nach 3½ Stunden sortieren: es fehlt immer noch eine Karte, um den Satz komplett zu machen!  Angry - Haben wir auch eine Flohmarkt-Rubrik?  Roll Eyes)
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« Antworten #10 am: März 26, 2009, 19:09:55 »

Noch nicht aber gleich Wink
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