ad Ob vs. Auspex:Die Regeln sind glücklicherweise gut definiert. Wann, wie und wo Auspex gg. Ob wirkt kann folglich aus den Regelwerken entnommen werden. (Also mal zu den interessanteren Fragen.
)
ad Ob vs. Gestank:Ihr erinnert mich gerade an eine obskure Szene, die sich in einer meiner Runden vor ein paar Jahren abgespielt hat:
Ein NSC lässt mit viel zu viel Ob einen Haufen Leichen in ihrem eigenen Ob verschwinden (irgend so eine High-Level-Anwendung) und ein Spieler merkt zynisch an, dass diese wieder aus dem Ob rausfallen werden, wenn sie denn eine aggressive Handlung begehen werden. Alles lacht! Wie sollen Leichen denn schon eine aggressive Handlung begehen? ... Der Spieler kontert: "Ist stinken denn keine aggressive Handlung?" – Die folgenden Stunden waren gefüllt mit einer hitzigen Diskussion, ob man Gestank als aggressive Handlung bezeichnen kann und ob ein Ob überhaupt Gestank überdeckt.
Hier zeigt sich, dass WW keine klare Regelung zur Handhabung anderer Sinneswahrnehmungen als der visuellen getroffen hat. Ich habe für mich beschlossen, dass es sich bei Ob um eine Sinnestäuschung im Allgemeinen handelt und nicht um eine rein optische Täuschung (und regele es also anders als Bloodmage). Folglich kann der Anwender auch Geruchssinn und Tastsinn täuschen. Ich gehe sogar so weit, dass Fussspuren, die beispielsweise durch den vorherigen Tritt in eine Pfütze o.ä. auf dem Untergrund erzeugt werden, so lange nicht bewusst wahrgenommen werden, wie das Ob aktiv ist (eventuell nach einem weiteren Wurf
). Hierbei berufe ich mich auf die Textpassage (die irgendwo steht, fragt mich jetzt aber nicht wo – hab lang nicht mehr gespielt und auch lang kein RW mehr in den Pfoten gehabt), in der festgelegt ist, dass man mit Ob sogar mit Videoüberwachungsmaßnahmen nicht wahrgenommen werden kann, solange das Ob aktiv ist.
Das ist allerdings nur eine streitbare Hausregel. Festgelegt ist das in den Regelwerken nicht (oder doch???).
Aber ich meine, es handelt sich um eine Disziplin auf Stufe 3 und die darf auch schon mal was können.
ad Würfel auf Appearance:Hier bitte beachten, dass der Anwender eine ganze Menge Erfolge braucht, um ein ganz bestimmtes Erscheinungsbild zu erzeugen. Für gewöhnlich dient Ob 3 dazu "anders" auszusehen – sprich: einfach nur nicht erkannt zu werden. Nicht aber um auf einmal als dralle, fesche Blondine aufzutauchen, die den Männern den Kopf verdreht. (Dumm nur, dass WW das in seinen eigenen Geschichten allzugern vergessen hat.
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Da mir spontan auch hier keine entsprechende RW-Passage einfällt, die das anständig regeln würden, hier meine Lösung: Falls der Anwender ein Nos ist, dessen App-Würfe ansonsten immer ausssichtslos fehlschlagen würden, würde ich zumindest in sofern eine Chance einräumen, dass der Nos mit Ob 3 auf alle App-Würfe soviele Würfel verwenden darf, wie er Erfolge beim Ob gewürfelt hat. Das können mal recht viele sein, mal aber auch recht wenige... das ist somit wohl recht fair (wenn man mal außer Acht lässt, dass der lustige Spielleiter immer Vorwände findet, Schwierigkeiten gekonnt in die Höhe zu treiben, wenn es ein Spieler übertreibt).
ad Dauer des Ob:Maximal eine Szene... sonst steht mir irgendwann der Nos auf, putzt sich die Zähne, schmeißt sein Ob an und läuft damit die ganze Nacht rum, ohne noch einen weiteren Gedanken daran zu verschwenden. ---> Da sagt mir allein schon der gesunde Menschenverstand, dass das nicht Sinn der Sache ist. Folglich ist szenenübergreifendes Ob indiskutabel.