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Autor Thema: Amstetten  (Gelesen 4013 mal)
Shilindra
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« am: März 19, 2009, 15:54:48 »

Heute ist das Urteil gefällt worden: http://www.tagesschau.de/ausland/amstetten120.html

Was mich verwundert ist folgendes: Ist es normal das Strafprozesse in Österreich so schnell beendet werden?
Was mich ärgert ist die Bereichterstattung von RTL das ist ein rührseliger Schnick - Schnack und vor allem sensationslüstern.

Das Urteil lautet: Lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Näheres:     „Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem Einfluß ihrer geistigen oder seelischen Abartigkeit mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, daß von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßten Lebenseinstellung verhelfen.“

    – Paragraph 164 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen dem Maßnahmenvollzug gegen zurechnungsunfähige geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Abs. 1 StGB) und dem Maßnahmenvollzug gegen zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Abs. 2 StGB).

Derzeit befinden sich etwa 300 Personen in ganz Österreich im Maßnahmenvollzug gegen zurechnungsunfähige geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese Maßnahme wird gegen Verbrecher verhängt, wenn sie aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht schuldfähig, aber dennoch gefährlich sind. Sie hat den Charakter einer psychiatrischen Behandlung und ist zeitlich ungebunden. Eine Entlassung ist nur bei deutlicher Besserung der psychischen Zurechnungsfähigkeit möglich. Die Mehrzahl der Maßnahmenpatienten befinden sich in den eigens eingerichteten Justizanstalten Göllersdorf und Mittersteig. Daneben können die Häftlinge auch in geschlossenen Abteilungen verschiedener Krankenhäuser - wie etwa dem Pavillon 23 am Wiener Otto-Wagner-Spital - untergebracht werden. Zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher können zusätzlich auch in den gesonderten Maßnahmenabteilungen verschiedener Strafvollzugsanstalten im Bundesgebiet inhaftiert sein.

Am 1. Dezember 2006 befanden sich 312 Personen im Maßnahmenvollzug gegen nicht zurechnungsfähige und 353 Personen gegen zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher.

Quelle: Wikipedia

Das unterscheidet sich vom deutschen Maßregelvollzug.
« Letzte Änderung: März 19, 2009, 15:58:03 von Shilindra » Gespeichert

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